Guido Wolf MdL

ELR-Booster für den Ländlichen Raum

PRESSEMITTEILUNG

 

Im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg läuft es richtig rund! Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Freitag (11.08.2023) mitteilte, erhalten 162 zukunftsweisende Projekte eine unterjährige Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Dabei handelt es sich um strukturell wichtige Projekte im privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich. Mit dabei sind auch zwei Projekte im Landkreis Tuttlingen und drei Projekte auf der Südbaar.

Dazu sagte der Abgeordnete für den Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen, Guido Wolf: „Die Landesregierung sorgt dafür, dass sich wichtige Impulse im Ländlichen Raum weiterentwickeln können. Durch die unterjährige Förderung des ELR können gut vorbereitete Vorhaben und Projekte zügig starten. Ich freue mich sehr, dass auch in dieser Förderrunde Projekte aus Geisingen und Frittlingen sowie aus Donaueschingen und Hüfingen mit dabei sind. Ein klares Zeichen, wie kreativ, engagiert und motiviert unsere Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Ländlichen Raum sind.“

In der aktuellen unterjährigen Förderrunde erhalten insgesamt fünf Projekte im Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen eine Förderung. In Frittlingen wird ein Projekt aus dem Bereich „Arbeiten“ mit 62.400 € gefördert. In Geisingen-Aulfingen bekommt ein Projekt aus dem Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“ 222.075 € Förderung. 

Im Donaueschinger Ortsteil Aasen wird ein Projekt aus dem Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“ mit 25.000 € gefördert. In Donaueschingen-Pforen bekommt ebenfalls ein Projekt aus dem Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“ 20.000 € Förderung. Im Hüfinger Ortsteil Hausen vor Wald erhält ein Projekt aus dem Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ 5.115 € vom Land. 

Hintergrundinformation:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort). Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. 

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in unserem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/ 

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr