Gelder für Anschlussunterbringung im Landkreis Tuttlingen
Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg erhalten vom Land für das Jahr 2020 Zahlungen in Höhe von insgesamt 170 Millionen Euro als Beteiligung des Landes an den Kosten der Stadt- und Landkreise für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. „Der Landkreis Tuttlingen bekommt vom Land 1.642.880 Euro“, berichtet der CDU-Landtagsabgeordnete Guido Wolf. „Ich freue mich sehr, dass der Landkreis Tuttlingen für seine engagierte Arbeit finanzielle Unterstützung vom Land erhält. Das hat auch etwas mit Wertschätzung für die Strukturen vor Ort zu tun“, so Wolf abschließend.
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Vor dem Hintergrund einer Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) haben das Land Baden-Württemberg sowie Städte- und Landkreistag letztmalig 2019 eine Vereinbarung über die Beteiligung des Landes an den Ausgaben der Stadt- und Landkreise für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nach Beendigung der vorläufigen Unterbringung geschlossen. Diese sieht eine Auszahlung von insgesamt 170 Millionen Euro an die Stadt- und Landkreise jeweils in 2020 und 2021 (für das vorherige Bezugsjahr) bis 30. Juni vor. Zur Abwicklung der Zahlungen hat das damals zuständige Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Zuwendungsvereinbarungen mit jedem der 44 Stadt- und Landkreise abgeschlossen. Darin ist die genaue Höhe des individuellen Anteils der Stadt bzw. des Landkreises festgehalten, die anhand eines von Städtetag und Landkreistag übermittelten Verteilschlüssels ermittelt wurde. In Baden-Württemberg besteht nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ein dreistufiges Aufnahmesystem für Geflüchtete: Nach der Erstaufnahme in landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen folgt die vorläufige Unterbringung bei den unteren Aufnahmebehörden der Landratsämter und der Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Die unteren Aufnahmebehörden handeln in der vorläufigen Unterbringung als staatliche Behörden. Als dritte Stufe schließt sich die kommunale Anschlussunterbringung bei den über 1.100 Städten und Gemeinden im Land an.