Guido Wolf MdL

Fördermittel aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

 

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung und Weiterentwicklung unserer Kommunen im ländlichen Raum. Mit den vier Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen werden zentrale Bereiche in den Blick genommen. Mit der Schwerpunktsetzung Wohnen wird der Innenentwicklung der notwendige Stellenwert eingeräumt und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums ermöglicht.

„Wichtige Impulse werden aber auch bei der Grundversorgung gesetzt. Gerade die Dorfgastronomie nimmt sowohl für die Einheimischen als auch für Touristen eine besondere Rolle ein. Dorfgasthäuser bieten Raum für Begegnung und Austausch. Ebenso sind Bäckereien, Metzgereien und weitere Handwerksbetriebe Standortfaktoren, die die Attraktivität einer Kommune mitbestimmen. Daher ist es richtig und wichtig, dass bei der Ausschreibung 2020 hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt wurde“, betont der CDU-Landtagsabgeordnete Guido Wolf. 

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 aktiv dafür eingesetzt, dass das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum erneut gestärkt werden kann. „Mit einem Mittelaufwuchs von jeweils 15 Millionen Euro auf nunmehr 90 Millionen Euro heben wir hervor, welche Bedeutung der ländliche Raum für uns hat. Es freut mich daher ganz besonders, dass 9 Maßnahmen im Landkreis Tuttlingen mit einem Volumen von 508.630 Euro gefördert werden“, ergänzt Guido Wolf MdL abschließend. 

Damit können neue Impulse und Projekte sowohl im privaten, kommunalen als auch im gewerblichen Bereich angestoßen werden. Gerade auch mit Blick auf die angespannte Wohnraumsituation sind die geförderten Maßnahmen hier eine weitere Entlastung. Die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung trägt dazu bei, wesentliche Angebote im ländlichen Raum auch für die Zukunft zu sichern. Auch für kleine und mittelständische Betriebe ist das ELR-Programm eine wichtige Stütze, da es dazu beiträgt, die Wirtschaftskraft vor Ort zu stärken. 

Gefördert werden Maßnahmen aus der Kategorie „Grundversorgung“ in Balgheim mit 250.000 Euro, in Liptingen mit 62.190 Euro, in Oberschwandorf (Neuhausen) mit 7.440 Euro und in Wurmlingen mit 39.570 Euro. Im Bereich „Gemeinschaftseinrichtungen“ wird eine Maßnahme in Böttingen mit 52.000 Euro und eine Maßnahme in Hüfingen (Behla) mit 11.600 Euro unterstützt. In der Kategorie „Innenentwicklung/Wohnen“ werden eine Maßnahme in Irndorf mit 6.000 Euro und zwei Maßnahmen in Wurmlingen mit insgesamt 81.240 Euro gefördert. In Immendingen erhält eine Maßnahme aus dem Bereich „Arbeiten“ 10.190 Euro aus Fördermitteln.