Guido Wolf MdL

Förderung im Bereich Wasserwirtschaft und Altlasten

PRESSEMITTEILUNG

Die Förderungen im Bereich der Wasserwirtschaft sich nach wie vor von großer Bedeutung: „Lange Trockenperioden, Starkregen und Hochwasser – die Folgen des Klimawandels machen sich auch bei uns immer deutlicher bemerkbar. Deshalb investieren wir jetzt gezielt, damit auch künftig ausreichend Wasser in guter Qualität zur Verfügung steht. Gleichzeitig unterstützen wir Projekte zum Hochwasserschutz, um im Ernstfall gut gerüstet zu sein“, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Guido Wolf MdL. „Ich freue mich daher sehr, dass für Fridingen, Gosheim und Hüfingen insgesamt 958.800 Euro für die Wasserwirtschaft vor Ort bewilligt werden“, so Wolf weiter.

In Fridingen wird eine Maßnahme aus dem Bereich „Abwasser kommunal“ gefördert, es handelt sich um „SkoE RÜB I (Rechts der Donau)“, also Stauraumkanäle mit obenliegender Entlastung und Regenüberlaufbecken, im 3. Bauabschnitt. Die Maßnahme erhält eine voraussichtliche Zuwendung in Höhe von 913.500 Euro. In Fridingen wird außerdem eine Maßnahme aus dem Bereich „Altlasten“ gefördert, die Altablagerung (AA) Lange Wand West soll voraussichtlich 4.800 Euro für eine Standsicherheitskontrolle erhalten.

In Gosheim wird eine Maßnahme aus dem Bereich „Wasserbau und Gewässerökologie“ gefördert. Dort soll das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Hinterhaldenteich eine vertiefte Überprüfung nach DIN 19700 erhalten und voraussichtlich mit 28.000 Euro gefördert werden.

In Hüfingen wird eine Maßnahme aus dem Bereich „Altlasten“ gefördert, die Altablagerung „Lagerplatz beim Sägewerk“ soll voraussichtlich 12.500 Euro für eine Detailuntersuchung erhalten.

Hintergrund

In diesem Jahr fließen rund 96,2 Millionen Euro in Maßnahmen im Abwasserbereich. Mit fast 52 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Für die Wasserversorgung sind knapp 64 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke.

Die im „Förderprogramm 2025 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Sie sind deshalb noch mit Unsicherheiten behaftet. Weitere Maßnahmen werden im Laufe des Jahres folgen. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.