Guido Wolf MdL

Pressemitteilung: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Programmentscheidung 2021

 

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung und Weiterentwicklung der Kommunen im ländlichen Raum. Mit den vier Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen werden zentrale Bereiche in den Blick genommen.

„Es freut mich ganz besonders, dass 46 Maßnahmen in meinem Wahlkreis mit einem Volumen von 2.597.475 Euro gefördert werden. Damit können neue Impulse und Projekte sowohl im privaten und kommunalen als auch im gewerblichen Bereich angestoßen werden“, sagte Guido Wolf, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen.

„Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 aktiv dafür eingesetzt, dass das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum weiter gestärkt werden kann. Mit nun insgesamt 100,2 Millionen Euro heben wir hervor, welche Bedeutung der ländliche Raum für uns hat. Das ist die höchste Fördersumme in der Geschichte des ELR“, so Wolf weiter.

Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie kommt der Sicherstellung der Grundversorgung und der Unterstützung der Wirtschaft besondere Bedeutung zu. Die Förderung von Maßnahmen im Bereich der Grundversorgung trägt dazu bei, wesentliche Angebote im ländlichen Raum auch für die Zukunft zu sichern. Über die Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung werden wichtige Impulse gegeben, um die Dorfgastronomie ebenso wie Bäckereien, Metzgereien sowie weitere Handwerksbetriebe und Unternehmen zu unterstützen. Diese Betriebe sind zudem Standortfaktoren, die die Attraktivität einer Kommune mitbestimmen. Es ist daher richtig und wichtig, dass hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt wurde. Mit der Schwerpunktsetzung Wohnen wird zudem der Innenentwicklung der notwendige Stellenwert eingeräumt und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums ermöglicht. Darin liegt auch mit Blick auf die angespannte Wohnraumsituation eine weitere Entlastung. Auch für kleine und mittelständische Betriebe ist das ELR-Programm eine wichtige Stütze, da es dazu beiträgt, die Wirtschaftskraft vor Ort zu stärken.

Förderungen im Landkreis Tuttlingen im Überblick

Stadt/Gemeinde

Teilort

Förderschwerpunkt

Geförderte

Projekte

Bereitgestellter Zuschuss in Euro

Blumberg, Stadt

Achdorf

Innenentwicklung/Wohnen

1

20.000

Riedöschingen

Innenentwicklung/Wohnen

2

30.200

Donaueschingen, Stadt

Aufen

Innenentwicklung/Wohnen

1

47.400

Heidenhofen

Innenentwicklung/Wohnen

1

6.990

Hüfingen, Stadt

Behla

Innenentwicklung/Wohnen

5

164.290

Arbeiten

1

10.200

Fürstenberg

Innenentwicklung/Wohnen

1

20.000

Hüfingen

Arbeiten

1

200.000

Mundelfingen

Innenentwicklung/Wohnen

1

22.500

Aldingen

Aldingen

Arbeiten

1

200.000

Böttingen

Böttingen

Innenentwicklung / Wohnen

6

 

174.500

 

Arbeiten

1

62.730

Buchheim

Buchheim

Innenentwicklung / Wohnen

1

 

25.000

 

Grundversorgung

1

183.300

Arbeiten

1

25.000

Durchhausen

Durchhausen

Innenentwicklung / Wohnen

1

 

35.870

 

Gemeinschaftseinrichtungen

1

276.350

Emmingen-Liptingen

Liptingen

Innenentwicklung / Wohnen

3

 

87.000

 

Arbeiten

1

125.250

Frittlingen

Frittlingen

Innenentwicklung / Wohnen

1

 

6.280

 

Arbeiten

1

9.790

Geisingen, Stadt

Geisingen

Arbeiten

1

200.000

Hausen ob Verena

Hausen ob Verena

Innenentwicklung / Wohnen

1

27.440

Immendingen

Hattingen

Innenentwicklung / Wohnen

1

90.910

Irndorf

Irndorf

Innenentwicklung / Wohnen

2

105.000

Mahlstetten

Mahlstetten

Innenentwicklung / Wohnen

1

20.000

Mühlheim a. d.

Donau, Stadt

Stetten a. d. Donau

Innenentwicklung / Wohnen

2

31.800

Neuhausen ob Eck

Unterschwandorf

Innenentwicklung / Wohnen

1

40.000

Seitingen-Oberflacht

Oberflacht

Arbeiten

2

256.550

Seitingen

Innenentwicklung / Wohnen

2

93.125

 

 

 

 

Summe

2.597.475


Weitere Informationen:

Seit über 25 Jahren unterstützt die Landregierung mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Gefördert werden mit der aktuellen Programmentscheidung 516 Gemeinden mit insgesamt 1.746 Projekten. Dabei erhalten 1.579 private Antragsteller aus Landesmitteln einen Zuschuss für ihre geplanten Investitionen. Die aufgenommenen Projekte sind sehr vielfältig und werden die richtigen Impulse für die strukturelle Entwicklung des Ländlichen Raums setzen.

Für die Programmjahre 2020/2021 wurde die Sonderlinie Dorfgastronomie neu in das ELR eingeführt. Mit der Sonderlinie sollen gastronomische Betriebe im Ländlichen Raum bei zukunftsweisenden investiven Maßnahmen unterstützt werden.

Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor. Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr