Guido Wolf MdL

ELR-Förderprogramm: 2.485.355 Euro für 28 Projekte im Landkreis Tuttlingen!

PRESSEMITTEILUNG

 
Der CDU-Abgeordnete des Wahlkreises Tuttlingen-Donaueschingen, Guido Wolf, macht deutlich: „Baden-Württemberg hat einen starken Ländlichen Raum. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb freue ich mich sehr über die Förderung in Höhe von 2.485.355 Euro für insgesamt 28 Projekte im Landkreis Tuttlingen. Die Menschen leben gerne auf dem Land und diese Projekte tragen dazu bei, dass der Ländliche Raum auch weiterhin ein attraktiver Ort zum Wohnen und Arbeiten bleibt.“

Überblick über die Förderungen

Stadt/

Gemeinde

Teilort

Förderschwerpunkt

Projekte

Bereitgestellter

Zuschuss in Euro

Balgheim

 

Innenentwicklung/ Wohnen

1

25.000

Böttingen

 

Innenentwicklung/ Wohnen

2

insgesamt 81.500

Buchheim

 

 

Grundversorgung

1

60.900

Dürbheim

 

Innenentwicklung/ Wohnen

1

60.000

Durchhausen

 

Arbeiten

1

149.580

Grundversorgung

1

200.000

Emmingen-

Liptingen

Liptingen

Arbeiten

1

53.250

Innenentwicklung/ Wohnen

1

14.700

Frittlingen

 

Innenentwicklung/ Wohnen

1

20.000

Geisingen

Gutmadingen

Innenentwicklung/ Wohnen

1

25.000

Kirchen

Gemeinschafts-

einrichtungen

1

750.000

Stadt/

Gemeinde

Teilort

Förderschwerpunkt

Projekte

Bereitgestellter

Zuschuss in Euro

Immendingen

Hintschingen

Innenentwicklung/ Wohnen

1

90.720

Irndorf

 

Innenentwicklung/ Wohnen

1

25.000

Mühlheim an der Donau

 

Arbeiten

1

195.000

Innenentwicklung/ Wohnen

2

insgesamt 195.335

Renquishausen

 

Innenentwicklung/ Wohnen

1

52.430

Seitingen-

Oberflacht

Oberflacht

Grundversorgung

1

67.530

Innenentwicklung/ Wohnen

4

insgesamt 109.160

Seitingen

Innenentwicklung/ Wohnen

4

insgesamt 270.250

Tuttlingen

Nendingen

Innenentwicklung/ Wohnen

1

40.000


Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können. Das Fördervolumen dieses Jahr beträgt 100,4 Millionen Euro.

Gemeinden mit besonderen Konzepten können auch Schwerpunktgemeinden werden.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.

Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in diesem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/ 

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr