Nachfolgend finden Sie die die aktuellen Hinweise zu Hilfsangeboten der Landes- und Bundesregierung auf. Darüber hinaus die Stellen, bei denen die aktuellsten Informationen zu finden sind bzw. die Hilfen beantragt werden können:
Die Bundesregierung hat ein bisher beispielloses Sofortpaket auf den Weg gebracht, um Unternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße oder von der Branche zu helfen und Beschäftigung zu erhalten. Zu diesem Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen gehören insbesondere:
· großzügige und flexible Regelungen zum Einsatz von Kurzarbeit –
u. a. inklusive der vollständigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit,
· großzügige Steuerstundungen, Absenkung von Vorauszahlungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Säumniszuschläge,
· der Schutz der Liquidität von Unternehmen durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen; dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.
· die Aussetzung der Insolvenzantragsfristen, um Unternehmer auch hier entscheidend vom Druck der insolvenzrechtlichen Vorgaben zu entlasten.
Die Bundesregierung wird zusätzlich ein Direkthilfen-Programm für kleine Unternehmen im Umfang von 50 Milliarden Euro auf den Weg bringen. Auf Baden-Württemberg entfallen davon voraussichtlich 6,5 Milliarden Euro. Das Programm wird aktuell ausgearbeitet. Darüber hinaus plant der Bund einen neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) mit einem Volumen von bis zu 600 Milliarden Euro.
Das Land wird die Hilfspakete des Bundes mit eigenen Maßnahmen zusätzlich verstärken.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat dazu in einer Sondersitzung am 19. März auf Antrag unserer CDU-Fraktion im Eilverfahren ein Soforthilfeprogramm mit einem branchenübergreifenden Nothilfefonds von zunächst 5 Milliarden Euro beschlossen, das akut betroffenen Solostelbständigen und Betrieben direkte Hilfen geben wird.
Das Soforthilfeprogramm umfasst folgendes:
Das Programm wird Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, einen einmaligen Zuschuss gewähren.
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente (VZÄ) und wirtschaftlich tätige Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten (VZÄ) sofern der Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens in Baden-Württemberg liegt.
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis zu
· 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
· 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
· 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.
Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse ist die L-Bank. Eine inhaltliche Vorprüfung erfolgt durch die Kammern.
Daher sind Anträge an die zuständige Kammer zu richten. Das sind die jeweilige Industrie- und Handelskammer (sachlich zuständig auch für alle Soloselbstständigen, Angehörigen der Freien Berufe und Unternehmen ohne Kammermitgliedschaft) oder die jeweilige Handwerkskammer.
Das Antragsformular und die De-minimis-Erklärung sind zum Programmstart auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg elektronisch abrufbar.
Der Zuschuss wird dann von der L-Bank unmittelbar auf das Konto des Antragstellers bzw. des Zuschussempfängers angewiesen.
Anträge können ab Mittwoch, 25.03.2020, gestellt werden.
Der Landtag hat zusätzlich die Freigabe der bestehenden Risikorücklagen im Landeshaushalt beschlossen. Damit stehen unverzüglich weitere 1,2 Milliarden Euro für die dringendsten Bedarfe abrufbar zur Verfügung.
Das Land hat außerdem bereits zahlreiche, unmittelbar verfügbare etablierte Instrumente zur Verfügung, um unseren Unternehmen jetzt beizustehen und Arbeitsplätze zu sichern. So kann die L-Bank mit ihrem Angebot für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen den baden-württembergischen Unternehmen in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen.
Weiterhin existieren umfangreiche Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Auch hier haben wir bereits Erleichterungen in der Corona-Krise eingeleitet. Dazu gehört die Erhöhung der möglichen Bürgschaften der Bürgschaftsbank bei Betriebsmitteln im Einzelfall von 50 % auf 80 %. Ansprechpartner für dieses Instrument sind die Hausbanken.
Einen informativen Überblick über sämtliche Möglichkeiten zur staatlichen Krisenintervention für Unternehmen finden Sie im Internet-Angebot des Wirtschaftsministeriums unter
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
Dort erhalten Sie auch Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen, Auslegungshilfen zu den per Verordnung verfügten Ladenschließungen sowie weiterführende Links und Kontaktdaten und Notfalltelefonnummern. Das Informationsangebot wird ständig aktualisiert und ergänzt.
Wichtigstes Ziel – neben dem Gesundheitsschutz – ist es jetzt, Unternehmensinsolvenzen zu verhindern und den Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden. Wir werden hierzu in den nächsten Wochen und Monaten das politische Instrumentarium entlang der auftretenden Fragen immer wieder neu justieren und ausweiten müssen.
Es ist uns bewusst, dass die aktuelle Lage außergewöhnlich ist und auch von der Politik außergewöhnliches Handeln verlangt, dafür werden wir alle Kräfte aktivieren!