Die niedergelassenen Hausärzte schlagen Alarm, nachdem das Bundessozialgericht entschieden hat, dass im Notdienst tätige sog. „Poolärzte“ sozialversicherungspflichtig sind. Das hat zur Folge, dass eine Vielzahl dieser ärztlichen Notdienste von heute auf morgen wegfallen und auf die ohnehin überlasteten Hausarztpraxen zusätzliche Notfalldienste zukommen.
Im Landkreis Tuttlingen sind, Stand heute, 24 Haus- bzw. Kassenarztsitze nicht besetzt. Dieser Ärztemangel wird schon heute offenkundig und droht sich in den nächsten Jahren weiter zu verschärfen. Der Druck auf die tätigen Hausärzte nimmt weiter zu.
Deshalb brauchen wir seitens des Bundesarbeitsministeriums einen schnellen Massnahmenplan, wie auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts reagiert werden könnte. Für die freiwillig im Notdienst tätigen Ärzte könnte schnell eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht gesetzlich geregelt werden. Vielleicht gäbe es auch andere, neue Formen der Beschäftigung solcher Ärzte, zum Beispiel über Vereine. Auf jeden Fall muss etwas passieren, um dem dramatischen Ärztemangel zu begegnen und ihn durch diese aktuelle Entwicklung nicht weiter zu verschärfen.
Darüber habe ich mich heute mit dem Vorsitzenden der Kreisärzteschaft Tuttlingen, Dr. Matthias Szabo, unterhalten und politischen Flankenschutz zugesagt.