Guido Wolf MdL

Städtebauförderung 2024 - Landkreis Tuttlingen

PRESSEMITTEILUNG

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen bewilligt städtebauliche Gesamt- und Einzelmaßnahmen, davon profitiert auch der Landkreis Tuttlingen. „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der drängendsten Fragen unserer Zeit. Mit der Städtebauförderung werden Kommunen dabei unterstützt, Wohnraum zu schaffen und Ortskerne zu sanieren, um die Innenstädte lebendig zu halten. Ich freue mich, dass im Landkreis Tuttlingen neun städtebauliche Erneuerungsgebiete von der Fördermaßnahme mit insgesamt 6,65 Mio. Euro profitieren. Das ist eine super Nachricht für die Städte und Gemeinden“, so Guido Wolf MdL, Abgeordneter für den Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen.

Übersicht über die Förderungen im Landkreis Tuttlingen:

Stadt / Gemeinde

Förderbetrag (in Euro)

städtebauliches Erneuerungsgebiet

Bezeichnung der Förderung

Aldingen

800.000

Ortsmitte Aldingen II

Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet

Bubsheim

600.000

Ortskern

Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet

Geisingen

800.000

Östlicher Stadtkern

Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet

Gosheim

500.000

Ortsmitte III

Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet

Reichenbach am Heuberg

250.000

Ortsmitte

Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet

Spaichingen

1.500.000,

Stadtmitte II

Finanzhilfeerhöhung zur Rathauserweiterung, Modernisierungen kommunaler Gebäude und private Modernisierungen

Trossingen

1.300.000

Löhrstraße

Finanzhilfeerhöhung zur Modernisierung des denkmalgeschützten Rathauses sowie Rathausanbau, Neugestaltung Grünanlagen und private Modernisierungen

Wehingen

500.000

Ortsmitte II

Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet

Wurmlingen

 

400.000

Ortsmitte II

Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet

 

SUMME

 

6.650.000

Hintergrund
Seit 1971 ist die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ein erfolgreiches Instrument der städtebaulichen Erneuerung. Sie unterstützt die Kommunen dabei, sich an wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungen anzupassen. So werden zum Beispiel die Errichtung von Schulen, Kitas und Spielplätzen oder die Schaffung von Grünanlagen, barrierefreien Zugängen sowie von Zentren zur Integration von Geflüchteten gefördert.

Gefördert werden in diesem Jahr insgesamt 302 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 274 Städten und Gemeinden im Land, darunter 51 neue Maßnahmen sowie 251 Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden.

Wichtige Schwerpunkte der Maßnahmen sind unter anderem die Schaffung von Wohnraum, Gewerbeflächenentwicklung, Klimaschutz, Entwicklung der öffentlichen Räume, Nahversorgung. Die Förderhöhe beträgt für die berücksichtigten Maßnahmen insgesamt 234,79 Millionen Euro – davon rund 76,4 Millionen vom Bund.