Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Wasserwirtschaft und Altlasten“
Im Rahmen des Förderprogramms „Wasserwirtschaft und Altlasten“ fließen insgesamt 47.800 Euro in den Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen. Mit diesen Geldern unterstützt das Land die Wasserinfrastruktur seiner Städte und Gemeinden.
„Ich freue mich sehr, dass in Blumberg die Verfüllung der Dämmelwiesen mit 10.000 Euro und das PFT Feuerwehrgerätehaus mit Übungsplatz für PFOS-haltige Löschschäume mit 6.000 Euro gefördert wird. Hüfingen erhält für die Verfüllung der Schaafäcker 15.000 Euro Förderung“, sagt Guido Wolf MdL. „Außerdem wird in Tuttlingen die Sicherung und Sanierung des ehemaligen Gaswerks mit 10.800 Euro und in Fridingen die Sicherung und Sanierung der Altablagerung Lange Wand West mit 6.000 Euro gefördert“, so Wolf weiter.
Das Land trägt damit zur Verbesserung der Wasserqualität und der Gewässerökologie bei. Gleichzeitig werden die Kommunen im Umgang mit Herausforderungen, wie Starkregenereignisse und Hochwasser, aber auch Trockenphasen unterstützt. „Es ist wichtig, dass wir im Land – trotz der momentanen Lage – auch solche Themen nicht aus den Augen verlieren und unsere Kommunen bei der Altlasten-Sanierung unterstützen“, betont Wolf abschließend.
Weitere Informationen:
Das Umweltministerium vergibt in diesem Jahr im Rahmen des Förderprogramms „Wasserwirtschaft und Altlasten“ Zuschüsse in Höhe von rund 189 Millionen Euro an Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg. Über 88 Millionen Euro fließen dieses Jahr in Maßnahmen im Abwasserbereich. Für den Bereich Hochwasserschutz und Gewässerökologie stellt das Umweltministerium fast 51 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 42 Millionen Euro sind für die Wasserversorgung und den Ausbau der Infrastruktur vorgesehen; etwas über sieben Millionen Euro für die Altlastensanierung. Insgesamt verteilen sich die Mittel über alle vier Regierungsbezirke. Die im „Förderprogramm 2021 gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft und Altlasten“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.